Nochmals zur Grenzbereinigung: Haben die Länder ein Gesetzgebungsrecht?

Zur grundstücksrechtlichen Regelung der bei einer Verkehrswegeverbreiterung sowie in ähnlichen Fällen benötigten bzw. in Anspruch genommenen Flächen stellt ein darauf zugeschnittenes behördliches Bodenordnungsverfahren, die Grenzbereinigung, eine elegante und wirtschaftliche Lösung dar, für die wenigstens seit der Föderalismusreform die Länder ein Gesetzgebungsrecht haben, solange und soweit der Bund hierfür keine Norm erlässt.

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