Anlässlich der anstehenden Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) fordert der VDV eine Verbesserung der Anerkennung der Sachverständigenleistung. Die erforderlichen umfangreichen Kenntnisse in den Bereichen des Vermessungs- und Geoinformationswesens, Liegenschafts- und Grundstücksrecht, im Bau- und Planungsrecht sowie im Grundstücksbewertungsrecht gehen im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit weit über die reinen vermessungstechnischen Sachverhalte hinaus. VDV Präsident Wilfried Grunau: „Für die gutachterlichen Tätigkeiten im Rahmen des JVEG ist eine Vergütungsstufe zu wählen, die dem umfangreichen Fachwissen Rechnung trägt und eine angemessene Vergütung auszuweist.â
23.07.2010 - AVN